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Falschaussage und Meineid - Anwalt in Berlin
Ihr Anwalt bei Falsche uneidliche Aussage und Meineid in Berlin
Falsche uneidliche Aussage und Meineid
Der Vorwurf der Falschen uneidlichen Aussage (§ 153 StGB, sogenannte „Falschaussage“ oder auch verkürzt bezeichnet als „Lügen vor Gericht“) oder des Meineides (§ 154 StGB) wird in Berlin häufig im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren oder Ermittlungsmaßnahmen von Polizei und Staatsanwaltschaft relevant. Typischerweise fragen sich auch Beschuldigte, Angeklagte oder Zeugen in Strafverfahren oder Zivilverfahren, ob sie vor Gericht Lügen dürfen und was die möglichen Konsequenzen sind.
Als Anwalt und Strafverteidiger in Berlin berate und verteidige ich Mandantinnen und Mandanten umfassend und akribisch bei allen strafrechtlichen Vorwürfen wie Falscher uneidlicher Aussage (§ 153 StGB, „Falschaussage„) oder Meineid (§ 154 StGB) (Lawyer for False Testimony, False Statement Under Oath and Perjury in Berlin).
Was umfasst die Strafverteidigung beim Falscher uneidlicher Aussage und Meineid?
Falsche uneidliche Aussage und Meineid überschreibt die folgenden Straftatbestände des 9. Abschnitts des Strafgesetzbuches:
Falsche uneidliche Aussage, § 153 StGB („Falschaussage“)
Meineid, § 154 StGB
Eidesgleiche Bekräftigungen, § 155 StGB
Falsche Versicherung an Eides Statt, § 156 StGB
Versuch der Anstiftung zur Falschaussage, § 159 StGB
Verleitung zur Falschaussage, § 160 StGB
Fahrlässiger Falscheid; fahrlässige falsche Versicherung an Eides Statt, § 161 StGB
Internationale Gerichte; nationale Untersuchungsausschüsse, § 162 StGB
Besondere Herausforderungen bei Falscher uneidlicher Aussage und Meineid
Ermittlungsverfahren wegen Falschaussage (§ 153 StGB) oder Meineid (§ 154 StGB) sind rechtlich anspruchsvolle Bereiche der Strafverteidigung. Im Unterschied zu vielen anderen Delikten steht hier nicht ein äußerlich beobachtbares Verhalten im Vordergrund, sondern die innere Überzeugung des Beschuldigten zum Zeitpunkt der Aussage. Für die Verteidigung durch einen erfahrenen Anwalt in Berlin kommt es deshalb entscheidend darauf an, den genauen Ablauf der Vernehmung, die Fragestellungen und den Aussagekontext präzise zu rekonstruieren.
Gerade in Verfahren vor Gericht ist oft umstritten, ob der Beschuldigte vorsätzlich gehandelt hat oder ob sich seine Aussage – objektiv betrachtet – lediglich als Irrtum oder Erinnerungslücke darstellt. Häufig beruhen derartige Vorwürfe auf Missverständnissen oder fehlerhaften Vernehmungssituationen.
Auch bei Zeugenaussagen können Sie von einem Anwalt begleitet und unterstützt werden. So können Sie Ihr Zeugnisverweigerungsrecht oder Ihr Auskunftsverweigerungsrecht (§ 55 StPO) effektiv durchsetzen. Als Beschuldigter oder Angeklagter können Sie sich nicht wegen Falschaussage (§ 153 StGB) strafbar machen, da dieser Straftatbestand nur für Zeugen und Sachverständige gilt.
Selbstverständlich sind für Ihre Verteidigung auch klassische Fragen relevant, etwa, wie Sie auf einen Strafbefehl reagieren können, oder welche Optionen Ihnen verbleiben, wenn Sie eine Rechtsbehelfsfrist versäumt haben.
Schritte einer wirksamen Strafverteidigung
1. Akteneinsicht & rechtliche Analyse
Ich stelle frühestmöglich Antrag auf Akteneinsicht. Hierdurch gewinne ich Einblick in die Kenntnisse der Staatsanwaltschaft.
Zugleich kläre ich Sie über Ihr Verhalten bei künftigen Ermittlungsmaßnahmen auf.
2. Klare, verständliche Einordnung
Ich erkläre Ihnen verständlich, was strafbar ist und was nicht.
3. Entwicklung einer maßgeschneiderten Verteidigungsstrategie
Wir entwickeln gemeinsam eine Strategie zum weiteren Vorgehen. Hierbei berücksichtigen wir gerade auch Ihre persönlichen Umstände. Denn ein strafrechtlicher Vorwurf bleibt selten ohne Folgen für andere Lebensbereiche – beruflich, wirtschaftlich und persönlich.
4. Kommunikation mit Staatsanwaltschaft, Gericht und Ermittlungspersonen (Polizei)
Ziel: Einstellung des Verfahrens, Vermeidung einer Hauptverhandlung durch Strafbefehl oder Vorbereitung der Hauptverhandlung unter deutlicher Reduzierung des Tatvorwurfs, insbesondere um ein Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis zu verhindern.
5. Verteidigung in der Hauptverhandlung
Falls eine Hauptverhandlung von Ihnen gewünscht oder nicht abwendbar ist, vertrete ich Ihre Interessen vor Gericht konsequent. Dabei beginnt die Vorbereitung einer möglichen Hauptverhandlung bereits, sobald Sie mich mandatiert haben.
Ihr Strafverteidiger in Berlin
Weitere Hinweise im Blog
Ihre passgenaue Lösung entsteht immer in der individuellen Beratung. Doch schon unser Blog bietet Ihnen wertvolle Einblicke: Hier besprechen wir aktuelle Gerichtsentscheidungen im Strafrecht, klären über Pflichtverteidiger bzw. die Pflichtverteidigung auf und geben Hinweise, wie Sie mit Strafbefehlen oder dem Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis umgehen können.