Wirtschaftsmediation

Wirtschaftsmediator in Berlin

Außergerichtliche Streitbeilegung und Konfliktlösung durch Mediation.

Ein Gesellschafterstreit oder ein wirtschaftlicher Konflikt zwischen Unternehmen beschränkt sich regelmäßig nicht auf die eigentliche rechtliche Auseinandersetzung. Er ist eine Belastung für das operative Geschäft und die strategische Zukunft von Unternehmen, deren Geschäftsführung und Gesellschafter. Als Rechtsanwalt für Gesellschafterstreit (Corporate Litigation) erlebe ich täglich, dass Gerichtsverfahren und Gerichtsurteile zwar konkrete Konfliktpunkte entscheiden, aber selten den Konflikt in seiner Gesamtheit beilegen und wirtschaftlichen Frieden wiederherstellen, der eine künftige Kooperation ermöglicht.

Genau hier setzt meine Tätigkeit als Wirtschaftsmediator in Berlin an. Ich unterstütze Sie dabei, festgefahrene Verhandlungen zu lösen und interessengerechte Ergebnisse zu erzielen, um den Konflikt ganzheitlich beizulegen. Ich begleite Mediationsverfahren in Berlin und bundesweit entweder vor Ort sowie im Wege der Online-Mediation.

Rechtsanwalt Jens Reuter, LL.M.oec.

Anwaltsmediator in der Wirtschaftsmediation

Hinter jedem Gesellschafterstreit und jedem wirtschaftlichen Konflikt stehen komplexe Interessen, die durch ein rein gerichtliches Vorgehen oft nicht vollständig abgebildet werden können. Mein Hintergrund als Rechtsanwalt im Gesellschaftsrecht bildet das Fundament, um nicht nur die juristischen Fakten, sondern auch die ökonomischen Zusammenhänge eines Konflikts tiefgreifend zu verstehen.

In der Mediation agiere ich nicht als Parteivertreter, sondern als allparteilicher Mediator. Meine Aufgabe ist es nicht, einen Vergleich zu diktieren, sondern Sie und Ihre Konfliktpartner durch ein strukturiertes Verfahren zu führen, an dessen erfolgreichen Ende eine selbstbestimmte und rechtssichere Vereinbarung steht. Durch meine Erfahrung in Gesellschafterstreitigkeiten und im sonstigen Wirtschaftsrecht kenne ich die Risiken und Belastungen langjähriger Streitigkeiten und Gerichtsverfahren. Hierdurch kann ich die Situation der Parteien und deren Optionen realistisch einschätzen. Ich leite die Mediation nach den Grundsätzen des Mediationsgesetzes als vertrauliches und strukturiertes Verfahren, in dem Sie eigenverantwortlich Lösungen erarbeiten. Als Rechtsanwalt unterliege ich auch in der Rolle des Mediators den strengen berufsrechtlichen Vorschriften der absoluten Verschwiegenheit.

Wie läuft ein Mediationsverfahren ab?

Der Ablauf Ihres Mediationsverfahrens in Berlin unterliegt keinem strikten Schema und bestimmt sich insbesondere danach, wie sich die Konfliktparteien verhalten. Jeder Mediationsprozess unterliegt grundsätzlich der Freiwilligkeit der Konfliktparteien. Jede Partei kann das Verfahren jederzeit beenden. Mediation – und somit auch die Wirtschaftsmediation – ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem die Parteien mit Hilfe eines neutralen Dritten – dem Mediator – eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben. Im Gegensatz zu einem gerichtlichen Verfahren, bei dem ein Richter auf Basis des Parteivorbringens eine Entscheidung trifft, liegt die Entscheidungsmacht in der Mediation ausschließlich bei den Konfliktparteien (hier „Mediant:innen“ oder „Mediand:innen“ genannt) selbst.

Trotz der verschiedenen Dynamiken, welche im Rahmen einer Wirtschaftsmediation auftreten können, verläuft ein Mediationsverfahren in der Regel in 5 Phasen sowie einer möglichen Nachhaltung (6. Phase).

  • Phase 1: Vorbereitung und Auftragsklärung: In dieser Phase wird der Rahmen der Wirtschaftsmediation abgesteckt. Gerade bei Konflikten zwischen Arbeitnehmer:innen eines Unternehmens kann es auch der Fall sein, dass der Auftraggeber (der Arbeitgeber) und die Mediant:innen (die Arbeitnehmer:innen) auseinanderfallen. In den meisten Fällen führe ich vor dem ersten gemeinsamen Termin Einzelgespräche mit den Mediant:innen. Zu Beginn des ersten Termins erläutere ich den Ablauf des Mediationsprozesses und dessen Grundprinzipien.
  • Phase 2: Themensammlung: Die Parteien erhalten die Gelegenheit, ihre Sicht des Konflikts darzulegen. Es werden die Themen erörtert, auf die es den Mediant:innen für die Streitbeilegung ankommt. Ziel ist eine Bestandsaufnahme des gesamten Streitkomplexes.
  • Phase 3: Interessenklärung: Der Mediator arbeitet mit den Parteien daran, anhand der gesammelten Themen die tatsächlichen Interessen der Konfliktparteien zu identifizieren. So können hinter der Forderung nach einem höheren Gehalt (Thema) sowohl ein wirtschaftliches Bedürfnis als auch der Wunsch nach Anerkennung (Interessen) stehen. Hier wird der „Konflikt hinter dem Konflikt“ sichtbar gemacht.
  • Phase 4: Lösungsentwicklung: Basierend auf den in Phase 3 herausgearbeiteten Interessen werden verschiedene Lösungsszenarien und -optionen entwickelt. Hier ist Raum für Kreativität; auch unkonventionelle Optionen werden zunächst gesammelt und erst im zweiten Schritt bewertet.
  • Phase 5: Abschlussvereinbarung: Die einvernehmlich gefundenen Lösungen werden in einer Vereinbarung festgehalten. Auch bei der Erstellung dieses Vertrages profitieren Sie von meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt bzw. Anwaltsmediator in Berlin.

Haben Sie Fragen? Gerne können Sie uns jederzeit kontaktieren.

Was sind die Vorteile einer Mediation gegenüber einem Gerichtsverfahren?

Die Vorteile einer Mediation gegenüber einem Gerichtsverfahren sind mannigfaltig und stets von den Interessen der Konfliktparteien abhängig. Zudem kann ein Mediation vor oder während eines Gerichtsprozesses durchgeführt werden. Wenn das Mediationsverfahren scheitert, ist der Gang zum Gericht weiterhin möglich. Die Mediation darf daher als zeit- und kostensparende Konfliktlösungsoption verstanden werden.

Faktor Zeit: Mediationsverfahren können kurzfristig durchgeführt und abgeschlossen werden. Selbst bei komplexen Sachlagen können Mediationsverfahren häufig binnen ein bis drei Monaten zum Abschluss gebracht werden. Im Gegensatz dazu können Jahre vergehen, bis eine gerichtliche Entscheidung in der Hauptsache rechtskräftig wird.

Faktor Kosten: Die Kosten eines Gerichtsverfahrens werden die Kosten einer Mediation regelmäßig weit übersteigen. Wenn bei Inanspruchnahme von Rechtsanwält:innen kein Stundenhonorar vereinbart wurde, richtet sich deren Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und bestimmt sich damit im wesentlichen nach dem Streitwert. Gerade bei einem Streit unter Gesellschaftern ist dieser meist erheblich. Wird beispielsweise über den Ausschluss eines GmbH-Gesellschafters gestritten, entspricht der Streitwert regelmäßig dessen Anteil am Verkehrswert des Unternehmens. Der Mediator wird regelmäßig gegen Stundenhonorar tätig. Weiterhin sind die mittelbaren Kosten eines langen Rechtsstreits zu beachten. Die Parteien des Rechtsstreits müssen sich über die Dauer des Gerichtsverfahrens mit dem Streitstoff regelmäßig befassen und den Prozessbevollmächtigten zumindest die erforderlichen Informationen liefern.

Öffentlichkeit und Reputationsrisiko: Gerichtsverhandlungen sind grundsätzlich der Öffentlichkeit zugänglich. Es ist nicht auszuschließen, dass interessierte Kreise oder Medien von dem Prozess erfahren und durch diesen Informationen über das Unternehmen oder die beteiligten Personen erlangen. Ein Mediationsverfahren wird vertraulich durchgeführt, sodass Gefahren für das Bild in der Öffentlichkeit oder die eigene Reputation verringert werden können.

Erhalt von Beziehungen: Parteien einer Wirtschaftsmediation ist es regelmäßig ein Anliegen, die kooperative Beziehung zu den anderen Konfliktparteien zu wahren. So sollen Konflikte mit Kunden oder anderen Vertragspartnern gelöst werden und diese weiterhin mit dem Unternehmen zusammenarbeiten. Ähnlich verhält es sich beispielhaft bei Konflikten zwischen Gesellschaftern in Familienunternehmen oder zwischen Mitarbeitern. Die Wirtschaftsmediation ist geeignet, die künftigen Grundlagen einer Zusammenarbeit zu schaffen. Finden sich die Konfliktparteien in einer Gerichtsverhandlung wieder, dürfte das ernsthafte Risiko bestehen, „verbrannte Erde“ zu hinterlassen.

In welchen Fällen des Gesellschafterstreits ist eine Wirtschaftsmediation sinnvoll?

Die Wirtschaftsmediation bietet als Methode vielfältige Möglichkeiten, auch im Gesellschafterstreit einvernehmliche Lösungen zu finden und Gerichtsprozesse zu vermeiden. Die Ursachen von Konflikten zwischen Gesellschaftern oder mit der Geschäftsführung können dabei verschiedene Ursachen haben, beispielhaft:

Ursachenkategorie

Spezifische Ausprägungen

Konsequenz für das Unternehmen

Strategische Differenzen

Uneinigkeit über Expansion, Konsolidierung oder Investitionen

Strategischer Stillstand, ggf. Verlust von Marktanteilen

Finanzielle Konflikte

Streit über Gewinnausschüttungen versus Thesaurierung; Uneinigkeit über Kapitalerhöhungen

Liquiditätsengpässe, Blockade notwendiger Investitionen

Operative Führung

Kompetenzüberschreitungen der Geschäftsführung; mangelnde Transparenz

Misstrauen zwischen Geschäftsführung und Gesellschaftern; eingeschränkte Handlungsunfähigkeit

Persönliche Ebene

Kommunikationsabbruch, tiefgreifendes Zerwürfnis, unterschiedliche Wertevorstellungen

Emotionale Eskalation, die sachliche Lösungen verhindert

 

Ein tiefgreifendes Zerwürfnis zwischen Gesellschaftern oder Gesellschafter-Geschäftsführern, etwa wegen mutmaßlicher unerlaubter Entnahmen, könnte beispielsweise durch eine einvernehmliche Ausscheidensvereinbarung als Ergebnis der Mediation gelöst werden, in der die Abberufung als Geschäftsführer, die Abfindung sowie nachvertragliche Wettbewerbsverbote klar geregelt sind. Langwierige Prozesse über den Ausschluss von Gesellschaftern bspw. einer GbR, OHG, KG sowie GmbH & Co. KG könnten somit vermieden werden.

Kann ich Sie bei Ihrer Mediation als Rechtsanwalt beraten?

Wenn Sie als Konfliktpartei in einem Mediationsverfahren teilnehmen, kann ich Sie selbstverständlich als Rechtsanwalt beraten, um Ihre Interessen zu wahren. Gerade wenn die Mediation von Mediator:innen geführt wird, die keine Rechtsanwälte sind, ist dies teilweise sogar erforderlich, spätestens um die Mediationsvereinbarung rechtssicher zu gestalten.

Was kostet eine Wirtschaftsmediation?

Die Vergütung einer Wirtschaftsmediation erfolgt üblicherweise auf Basis eines individuellen Stundenhonorars, das für volle Kostentransparenz sorgt. Die konkrete Höhe richtet sich dabei nach der Komplexität des Themas sowie der wirtschaftlichen Bedeutung des Konflikts.

Aktuelle Entwicklungen

Weitere Hinweise im Blog

Ihre passgenaue Lösung entsteht immer in der individuellen Beratung. Doch schon unser Blog bietet Ihnen wertvolle Einblicke: Hier beleuchten wir aktuelle Entwicklungen in der Mediation, etwa was bei Mediationsklauseln in Gesellschaftsverträgen zu beachten ist.