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Kurfürstendamm 216
10719 Berlin
Anwalt für Gesellschafterstreit & Corporate Litigation in Berlin
Ich sichere Ihre Position, entwickle Lösungen für Gesellschafterkonflikte und setze Ihre Ansprüche durch – außergerichtlich, vor Gericht oder im Schiedsverfahren.
Ihr Partner bei Gesellschafterstreit
Gesellschafterkonflikte sind oft existenziell: Sie gefährden Unternehmen, Beziehungen und Werte. Wir stehen an Ihrer Seite – mit Erfahrung, Strategie und der nötigen Konsequenz, um Ihre Position zu sichern.
Typische Situationen sind der Streit über wichtige Beschlüsse in der Gesellschafterversammlung oder Auseinandersetzungen um die Höhe einer Abfindung beim Ausscheiden eines Gesellschafters. Auch Fragen der Gewinnverteilung, die Übertragung oder Einziehung von Anteilen oder der Ausschluss einzelner Gesellschafter gehören zu den klassischen Konfliktfeldern.
Hinzu kommen Konstellationen, die über den aktuellen Gesellschafterkreis hinausgehen: Haftungsansprüche gegen Geschäftsführer oder Vorstände, Streitigkeiten rund um Finanzierungen oder Venture-Capital-Investments, Post-M&A-Konflikte nach dem Unternehmenskauf oder auch insolvenznahe Auseinandersetzungen, wenn das Unternehmen in eine Krise gerät.
Wir beraten und vertreten Sie in allen Situationen eines Gesellschafterstreits (Corporate Litigation) in Berlin – und zwar von Beginn an: noch bevor ein Konflikt eskaliert, entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen eine klare Strategie, um Ihre Position zu sichern. Lässt sich eine Streitigkeit nicht außergerichtlich beilegen, vertreten wir Ihre Interessen konsequent vor Gericht oder in Schiedsverfahren. Dabei geht es nicht nur um „Sieg oder Niederlage“, sondern um Lösungen, die wirtschaftlich sinnvoll sind und Ihnen eine echte Perspektive eröffnen.
Steht die Ihre Unternehmensgründung erst noch bevor, können Gesellschafterkonflikte in dem Gesellschaftsvertrag Ihrer GmbH vorweggenommen und sinnvolle Lösungsmechanismen etabliert werden. Informieren Sie sich gern zum GmbH-Gründungspaket. Gleiches gilt, wenn Sie in ein Unternehmen als Gesellschafter hinzutreten oder bspw. mit anderen gemeinsam einen Handwerksbetrieb übernehmen.
Welche Mandanten berate ich im Gesellschafterstreit?
Ich berate und vertrete Gesellschafter und Geschäftsführer, wenn es innerhalb einer Gesellschaft zu Konflikten kommt oder um einen Konflikt im Voraus zu vermeiden. Typische Mandanten sind:
Mehrheitsgesellschafter
Sie möchten handlungsfähig bleiben, Blockaden auflösen oder sich gegen Störverhalten einzelner Mitgesellschafter durchsetzen. Klassische Konfliktfelder sind:
blockierte Gesellschafterbeschlüssen
Streit über Geschäftsführung, Strategie oder Ausschüttungen
der Ausschluss oder die Einziehung von Geschäftsanteilen bei Personengesellschaften (bspw. einer GbR) und Kapitalgesellschaften, auch wegen unerlaubter Entnahmen und Privatausgaben
Minderheitsgesellschafter
Sie sehen Ihre Rechte missachtet oder werden aus wichtigen Entscheidungen gedrängt. Ich unterstütze Sie insbesondere bei:
Verstößen gegen und Durchsetzung von Informationsrechten (§ 51a GmbHG) und Kontrollrechten
- Analyse und Verhandlung von (nachmitgliedschaftlichen) Wettbewerbsverboten
- Umgang mit Stimmverboten und Stimmrechtsausschluss
Geschäftsführer und Gesellschafter-Geschäftsführer
Konflikte unter Beteiligung der Geschäftsführung eröffnen neue Dimensionen im Konflikt. Einerseits kommt Ihnen nicht selten eine Doppelrolle als Gesellschafter-Geschäftsführer zu. Andererseits werden die Konditionen der Geschäftsführer auch mittels Anstellungsvertrages konkretisiert, sodass die Bestimmungen des Dienstvertragsrechts sowie des Arbeitsrecht zu beachten sind. Typischerweise unterstütze ich bei:
Abberufungsversuchen (z.B. wegen des Vorwurfs der Untreue, § 266 StGB)
Vorwürfen von Pflichtverletzungen und Geschäftsführerhaftung
insolvenznahe Situationen oder Pflichten des Geschäftsführers in der Insolvenz der GmbH
Investoren, Start-Ups und M&A
Gerade nach Finanzierungsrunden oder M&A-Transaktionen entstehen häufig neue Konfliktlinien. Ich berate u.a. bei:
Streit nach Einstieg von Investoren (VC/PE)
Auseinandersetzungen über Vesting-, Leaver- oder Exit-Regelungen
Post-M&A-Konflikten zwischen Alt- und Neugesellschaftern
Wie ich Sie im Gesellschafterstreit konkret unterstütze
Das Verhalten bei Gesellschafterstreit (Corporate Litigation) erfordern eine klare rechtliche Bewertung, eine vorausschauende Planung und oft schnelles Handeln. Jede Konfliktlage ist unterschiedlich. So stehen zwar regelmäßig wirtschaftliche, finanzielle Interessen im Vordergrund. Häufig werden Gesellschafterstreitigkeiten allerdings auch durch persönliche Verletzungen oder familiäre Dispute getrieben. Daher können die typischen Vorgehensweisen lediglich im Überblick dargestellt werden:
Strategische Erstbewertung und Konfliktanalyse
Prüfung der gesellschaftsrechtlichen Ausgangslage (Satzung, Gesellschaftervereinbarungen, Beschlüsse)
Einschätzung von Chancen, Risiken und Eskalationsstufen
Entwicklung einer Gesamtstrategie
Verhandlungsführung zur außergerichtlichen Streitbeilegung
- Begleitung von gesellschaftsrechtlichen Vertragsverhandlungen und sonstigen Verhandlungen
- Anwaltliche Begleitung von Mediationsverfahren
- Entwurf, Review und Diskussion von Vereinbarungen wie zum Ausscheiden eines GmbH-Gesellschafters
Vorbereitung und Begleitung von Gesellschafterversammlungen
Rechtssichere Vorbereitung (Einberufung und Tagesordnung)
Formulierung und Prüfung von Beschlussanträgen
Begleitung oder Vertretung in Gesellschafterversammlungen, auch bei Deadlock
Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen
Außergerichtliche Geltendmachung von Rechten und Ansprüchen
Abwehr unberechtigter Forderungen oder Maßnahmen
Führung strukturierter Vergleichs- und Abfindungsverhandlungen
Einstweiliger Rechtsschutz und schnelle Maßnahmen
Beantragung oder Abwehr einstweiliger Verfügungen
Sicherung von Gesellschafterrechten bei drohenden Nachteilen
Unterbinden fehlerhafter oder rechtswidriger Maßnahmen
Gerichtliche Auseinandersetzungen (Corporate Litigation)
Beschlussmängelklagen (Anfechtung, Nichtigkeit)
Klagen im Zusammenhang mit Ausschluss, Einziehung und Abfindung
Vertretung vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten
Schnittstelle zu Straf- und Insolvenzrecht
Einordnung strafrechtlicher Vorwürfe (z.B. Untreue (§ 266 StGB), Betrug (§ 263 StGB)) im Gesellschafterkonflikt
Beratung bei insolvenznahen Gesellschaften und Geschäftsführerhaftung
Koordination der Verteidigungsstrategie und Verteidigung in Strafverfahren
Nicht jede Auseinandersetzung muss bis vor Gericht zum Urteil geführt werden, aber jeder Konflikt sollte so vorbereitet sein, als würde er vor Gericht entschieden.
Der Ablauf Ihres Mandats
1. Erstgespräch und Zielklärung
Im Erstgespräch schildern Sie mir die Situation, die beteiligten Personen und Ihre Ziele. Wir klären:
worum es wirtschaftlich und rechtlich tatsächlich geht
ob akuter Handlungsbedarf besteht (Fristen, Gesellschafterversammlung, Eilmaßnahmen)
2. Klare verständliche Einordnung
Ich prüfe die maßgeblichen Dokumente. Auf dieser Basis erhalten Sie eine klare rechtliche Einschätzung Ihrer Position.
3. Entwicklung der Strategie
Gemeinsam legen wir fest, wie vorzugehen ist:
außergerichtliche Klärung oder sofortige Eskalation
Vorbereitung einer Gesellschafterversammlung oder Abwehr fehlerhafter Beschlüsse
Verhandlungs-, Klage- oder Eilrechtsschutzstrategie
Dabei behalte ich stets Ihre wirtschaftlichen Interessen im Blick.
4. Umsetzung und Durchsetzung
Ich setze die gewählte Strategie konsequent um. Selbstverständlich behalten Sie die Zügel über die nächsten Entscheidungen in der Hand.
5. Abschluss, Absicherung und Ausblick
Zur finalen Klärung des Konflikts unterstütze ich Sie dabei:
Ergebnisse rechtssicher umzusetzen
künftige Streitpunkte vertraglich zu entschärfen
straf- oder haftungsrechtliche Risiken zu minimieren
Ziel ist nicht nur die Lösung des aktuellen Streits, sondern nachhaltige Rechtssicherheit als Basis Ihrer nächsten Schritte.
FAQ
Wann sollte ich mich bei einem Gesellschafterstreit anwaltlich beraten lassen?
Sobald Fristen laufen (Einladung/Versammlung, Beschluss, Registeranmeldung) oder Druck aufgebaut wird (Abberufung, Einziehung, Ausschluss, Zahlungsforderungen). Je früher die Strategie steht, desto besser sind Verhandlungs- und Prozesschancen.
Welche Unterlagen soll ich zum Erstgespräch mitbringen?
Idealerweise: Gesellschaftsvertrag/Satzung, letzte Gesellschafterliste, Einladungen/Protokolle/Beschlüsse, relevante E-Mails/Chats, ggf. Jahresabschlüsse und – falls es um Abfindung geht – vorhandene Bewertungen/Term Sheets/BWA.
Kann ich verlangen, eine Gesellschafterversammlung kurzfristig zu stoppen oder zu verschieben?
Gerade bei Mängeln in der Einberufung, kann bereits die Ankündigung von Rechtsmitteln die Gesellschafterversammlung verhindern. In bestimmten Konstellationen ist dann einstweiliger Rechtsschutz möglich (z.B. bei gravierenden Einladungs-/Tagesordnungsmängeln oder drohenden irreparablen Nachteilen). Ob das sinnvoll ist, hängt stark vom Timing und der Nachweisbarkeit ab.
Was mache ich, wenn Beschlüsse „durchgedrückt“ wurden?
Dann prüfen wir typischerweise Beschlussmängel (Form, Einberufung, Tagesordnung, Stimmverbote, Informationslage) und wie der Beschluss deshalb aus der Welt geschafft wird (Anfechtungsklage, Feststellung der Nichtigkeit). Dies wird typischerweise von parallelen Verhandlungen begleitet.
Wie läuft eine Abfindung in der Praxis und wie wird die Abfindungshöhe ermittelt?
Abfindungshöhe und Zahlungsmodalitäten richten sich primär nach dem Gesellschaftsvertrag. Zentral ist regelmäßig, den Verkehrswert der Geschäftsanteile zu ermitteln.
Was, wenn der Streit wirtschaftsstrafrechtliche Risiken berührt (z.B. Untreue/Betrug)?
Dann ist eine ganzheitliche Strategie wichtig. Gesellschaftsrechtlich konsequent handeln, aber strafrechtliche Nebenfolgen (Dokumentation, Kommunikation, Anzeige-/Gegenanzeige-Dynamik) mitdenken, um Eskalationen zu kontrollieren. Zugleich bieten strafrechtliche Verfehlungen der anderen Parteien einen größeren Verhandlungsspielraum.
Ist ein Schiedsverfahren eine gute Alternative zum staatlichen Gericht?
Das kann sinnvoll sein, wenn Vertraulichkeit, Tempo und Expertise als besonders wichtig eingeschätzt werden.
Wie lange dauert ein typischer Gesellschafterstreit?
Das variiert stark. Mittels Eilrechtsschutzes kann binnen Wochen ein vorläufiger Stand festgeschrieben werden. Wird eine endgültige Entscheidung in Hauptsacheverfahren angestrebt, dann sind deutlich längere Zeiträume zu erwarten.
Was kostet die anwaltliche Beratung und Vertretung im Gesellschafterstreit?
Die Kosten hängen u.a. von Streitwert, Komplexität, Eilbedarf und Verfahrensart ab. Ich bespreche die Vergütung mit Ihnen transparent im Vorfeld der Mandatierung. Gern können wir für verschiedene Verfahrensschritte (Prüfung der Erfolgsaussichten, außergerichtliche Verhandlungen, gerichtliches Verfahren) verschiedene Vergütungsmodalitäten (Pauschalhonorar, Stundenhonorar, gesetzliche Vergütung) festlegen.
Aktuelle Entwicklungen
Weitere Hinweise im Blog
Ihre individuelle Lösung entwickeln wir gemeinsam im Mandat. In unserem Blog finden Sie jedoch bereits jetzt wertvolle Einblicke: Wir beleuchten aktuelle rechtliche Entwicklungen welche künftige Gesellschafterstreitigkeiten prägen können, zeigen typische Konfliktkonstellationen und erläutern Strategien, welche in der Praxis erfolgversprechend sind. So erhalten Sie Orientierung und bleiben auf dem Laufenden.