Anwalt für Beleidigung, Üble Nachrede & Verleumdung in Berlin

Strafverteidigung gegen Vorwurf wegen Ehrdelikten (§§ 185 ff. StGB)

Verteidigung bei Anzeigen und Strafverfahren wegen Ehrldelikten

Straftaten gegen die Ehre einer Person (Beleidigungsdelikte) gehören zu den häufigsten Strafverfahren in Deutschland und können leicht unterschätzt werden. Eine spontane Nachricht, ein Streit in der Öffentlichkeit, ein Social-Media-Kommentar auf Twitter („X“), Facebook, Youtube, Instagram oder einem Online-Medium oder ein Konflikt im beruflichen Umfeld: Oft genügt ein schnell und aus dem Affekt geschriebenes Wort, damit eine Anzeige und ein Strafantrag gestellt werden, sodass die Staatsanwaltschaft wegen Beleidigung, übler Nachrede oder Verleumdung ermittelt.

Als Anwalt berate und verteidige ich Sie in Berlin in allen strafrechtlichen Verfahren wie Beleidigung (§ 185 StGB), Übler Nachrede (§ 186 StGB) oder Verleumdung (§ 187 StGB) von dem Beginn der Ermittlungsmaßnahmen bis zur Einstellung oder Hauptverhandlung (Lawyer for Defamation, Slander & Libel in Berlin).

 

Sollten Sie bereits einen Strafbefehl oder ein Urteil wegen Beleidigung oder Verleumdung erhalten haben, sollten Sie die Rechtsbehelfsfristen und Rechtsmittelfristen nicht versäumen.

Was umfasst die Strafverteidigung bei Beleidigungsdelikten?

Beleidigung überschreibt die folgenden Straftatbestände des 14. Abschnitts des Strafgesetzbuches:

  • Beleidigung, § 185 StGB

  • Üble Nachrede, § 186 StGB

  • Verleumdung, § 187 StGB

  • Beleidigung/üble Nachrede/Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens, § 188 StGB

  • Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener, § 189 StGB

  • Verhetzende Beleidigung, § 192a StGB

Typische Situationen, in denen Mandanten mit dem Vorwurf konfrontiert werden

  • Streit in der Nachbarschaft, unter Mietern und mit Vermietern sowie in Eigentümerversammlungen

  • Konflikte am Arbeitsplatz oder in Partnerschaften

  • hitzige Auseinandersetzungen im Straßenverkehr

  • Social-Media-Kommentare (Instagram, TikTok, X, Facebook)

  • Vorwürfe im schulischen Umfeld oder im Verein

  • falsche Behauptungen durch Ex-Partner oder Kolleg:innen

  • bei Kontakt mit der Polizei, gerade bei Verkehrskontrollen, Demonstrationen und Fußballspielen

Ich analysiere die Situation als Anwalt rechtlich sauber und entwickle eine klare Verteidigungsstrategie.

Besonderheiten bei der Verteidigung wegen des Vorwurfs der Beleidigung u.a.

Beleidigung trotz Wahrheitsbeweis (§ 192 StGB): Eine Beleidigung kann auch dann vorliegen, wenn die behaupteten oder verbreiteten Tatsachen wahr sind. Dies ist dann der Fall, wenn das Vorhandensein einer Beleidigung aus der Form der Behauptung oder Verbreitung oder aus den Umständen, unter welchen sie geschah, hervorgeht.

 

Wahrnehmung berechtigter Interessen (§ 193 StGB): Nicht jeder negative Kommentar, schlechte Google-Rezension oder Dienstaufsichtsbeschwerden gegen einen Polizisten sind strafbar. Vielmehr können diese Äußerungen dann gemäß § 193 StGB gerechtfertigt sein, wenn Sie hierdurch ihre eigenen berechtigten Interessen angemessen wahrnehmen.

 

Strafantrag (§ 194 StGB): Die einfache Beleidigung wird nur dann strafrechtlich verfolgt, wenn der Verletzte gemäß den §§ 77 ff. StGB einen Strafantrag stellt. Weitere Besonderheiten und Differenzierungen regelt § 194 StGB.

 

Wechselseitig begangene Beleidigungen (§ 199 StGB): Nicht selten kommt es dazu, dass sich zwei Personen gegenseitig beleidigen – etwa bei Streit unter Nachbarn oder im Straßenverkehr. In diesen Fällen kann der Richter beide Beleidiger oder einen Beleidiger für straffrei erklären.

 

Als Verteidiger in Berlin berücksichtige ich die Besonderheiten in Strafverfahren wegen Beleidigung und vertrete Ihre Interessen konsequent.

Schritte einer wirksamen Strafverteidigung

1. Akteneinsicht & rechtliche Analyse

Ich stelle frühestmöglich Antrag auf Akteneinsicht. Hierdurch gewinne ich Einblick in die Kenntnisse der Staatsanwaltschaft.

 

Zugleich kläre ich Sie über Ihr Verhalten bei künftigen Ermittlungsmaßnahmen auf.

 

2. Klare, verständliche Einordnung

Ich erkläre Ihnen verständlich, was strafbar ist und was nicht.

 

3. Entwicklung einer maßgeschneiderten Verteidigungsstrategie

Wir entwickeln gemeinsam eine Strategie zum weiteren Vorgehen. Hierbei berücksichtigen wir gerade auch Ihre persönlichen Umstände. Denn ein strafrechtlicher Vorwurf bleibt selten ohne Folgen für andere Lebensbereiche – beruflich, wirtschaftlich und persönlich.

 

4. Kommunikation mit Staatsanwaltschaft, Gericht und Ermittlungspersonen (Polizei)

Ziel: Einstellung des Verfahrens, Vermeidung einer Hauptverhandlung durch Strafbefehl oder Vorbereitung der Hauptverhandlung unter deutlicher Reduzierung des Tatvorwurfs.

 

5. Verteidigung in der Hauptverhandlung

Falls eine Hauptverhandlung von Ihnen gewünscht oder nicht abwendbar ist, vertrete ich Ihre Interessen vor Gericht konsequent. Dabei beginnt die Vorbereitung einer möglichen Hauptverhandlung bereits, sobald Sie mich mandatiert haben.

Ihr Strafverteidiger in Berlin

Weitere Hinweise im Blog

Ihre passgenaue Lösung entsteht immer in der individuellen Beratung. Doch schon unser Blog bietet Ihnen wertvolle Einblicke: Hier besprechen wir aktuelle Gerichtsentscheidungen im Strafrecht gerade in Berlin, klären über Pflichtverteidiger bzw. die Pflichtverteidigung auf und geben Hinweise, wie Sie mit Strafbefehlen oder dem Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis umgehen können.