Straftaten gegen die öffentliche Ordnung

Ihr Anwalt bei Hausfriedensbruch, Landfriedensbruch und Fahrerflucht in Berlin

Straftaten gegen die öffentliche Ordnung

Unter Straftaten gegen die öffentliche Ordnung wird ein weites Feld von verschiedenen Straftatbeständen gefasst. Dies reicht vom einfachen Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) über Landfriedensbruch (§ 125 StGB) und dem besonders schweren Fall des Landfriedensbruchs (§ 125a StGB) gerade im Kontext von Fußballspielen und Auseinandersetzungen mit der Polizei bis hin zum unerlaubten Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGBFahrerflucht“ oder „Unfallflucht„).

 

Als Anwalt und Strafverteidiger in Berlin berate und verteidige ich Mandantinnen und Mandanten umfassend und akribisch bei allen strafrechtlichen Vorwürfen als Wahl- oder Pflichtverteidiger. Gern prüfe ich für Sie auch, welche Handlungsoptionen Ihnen auch bei abgelaufener Rechtsbehelfsfrist gegen einen Strafbefehl oder gegen ein Strafurteil verbleiben.

 

Was umfasst die Strafverteidigung bei Straftaten gegen die öffentliche Ordnung?

Straftaten gegen die öffentliche Ordnung überschreibt die folgenden Straftatbestände des 7. Abschnitts des Strafgesetzbuches:

  • Hausfriedensbruch, § 123 StGB
  • Schwerer Hausfriedensbruch, § 124 StGB
  • Landfriedensbruch, § 125 StGB
  • Besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs, § 125a StGB
  • Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten, § 126 StGB
  • Gefährdendes Verbreiten personenbezogener Daten, § 126a StGB
  • Betreiben krimineller Handelsplattformen im Internet, § 127 StGB
  • Bildung bewaffneter Gruppen, § 128 StGB
  • Bildung krimineller Vereinigungen, § 129 StGB
  • Bildung terroristischer Vereinigungen, § 129a StGB
  • Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland; Einziehung, § 129b StGB
  • Anleitung zu Straftaten, § 130a StGB

  • Gewaltdarstellung, § 131 StGB

  • Amtsanmaßung, § 132 StGB

  • Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen, § 132a StGB

  • Verwahrungsbruch, § 133 StGB

  • Verletzung amtlicher Bekanntmachungen, § 134 StGB

  • Verstrickungsbruch; Siegelbruch, § 136 StGB

  • Nichtanzeige geplanter Straftaten, § 138 StGB

  • Straflosigkeit der Nichtanzeige geplanter Straftaten, § 139 StGB

  • Belohnung und Billigung von Straftaten, § 140 StGB

  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB („Fahrerflucht“)

  • Missbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln, § 145 StGB

  • Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht, § 145a StGB

  • Verstoß gegen das Berufsverbot, § 145c StGB

  • Vortäuschen einer Straftat, § 145d StGB

Besondere Herausforderungen bei Straftaten gegen die öffentliche Ordnung

Im Rahmen der Strafverteidigung durch einen Anwalt in Berlin ist es entscheidend, die konkreten Umstände des Tatvorwurfs genau zu kennen. Selbst vermeintlich offensichtlichen Straftaten wie einem Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) oder dem unerlaubten Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB) (Fahrerflucht) können komplexe Sachverhalte zugrunde liegen. Dies gilt erst recht, wenn die Beteiligung etwa an einem Landfriedensbruch (§ 125 StGB) deshalb fraglich ist, weil sich – wie im Umfeld von Fußballspielen – typischerweise eine Vielzahl auch unbeteiligter Personen im Fokus von Polizei und Sicherheitsbehörden befinden. Gerade in solchen Fällen kann es ratsam sein, als Beschuldigter keine Aussage ohne einen Anwalt in Berlin zu tätigen. Beschuldigte einer Straftat steht es frei, zu den Vorwürfen zu Schweigen (§ 136 Abs. 1 S. 2 StPO).

 

Auch bei Zeugenaussagen können Sie von einem Anwalt begleitet und unterstützt werden. So können Sie Ihr Zeugnisverweigerungsrecht oder Ihr Auskunftsverweigerungsrecht (§ 55 StPO) effektiv durchsetzen.

Schritte einer wirksamen Strafverteidigung

1. Akteneinsicht & rechtliche Analyse

Ich stelle frühestmöglich Antrag auf Akteneinsicht. Hierdurch gewinne ich Einblick in die Kenntnisse der Staatsanwaltschaft.

 

Zugleich kläre ich Sie über Ihr Verhalten bei künftigen Ermittlungsmaßnahmen auf.

 

2. Klare, verständliche Einordnung

Ich erkläre Ihnen verständlich, was strafbar ist und was nicht.

 

3. Entwicklung einer maßgeschneiderten Verteidigungsstrategie

Wir entwickeln gemeinsam eine Strategie zum weiteren Vorgehen. Hierbei berücksichtigen wir gerade auch Ihre persönlichen Umstände. Denn ein strafrechtlicher Vorwurf bleibt selten ohne Folgen für andere Lebensbereiche – beruflich, wirtschaftlich und persönlich.

 

4. Kommunikation mit Staatsanwaltschaft, Gericht und Ermittlungspersonen (Polizei)

Ziel: Einstellung des Verfahrens, Vermeidung einer Hauptverhandlung durch Strafbefehl oder Vorbereitung der Hauptverhandlung unter deutlicher Reduzierung des Tatvorwurfs,  insbesondere um ein Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis zu verhindern.

 

5. Verteidigung in der Hauptverhandlung

Falls eine Hauptverhandlung von Ihnen gewünscht oder nicht abwendbar ist, vertrete ich Ihre Interessen vor Gericht konsequent. Dabei beginnt die Vorbereitung einer möglichen Hauptverhandlung bereits, sobald Sie mich mandatiert haben.

Ihr Strafverteidiger in Berlin

Weitere Hinweise im Blog

Ihre passgenaue Lösung entsteht immer in der individuellen Beratung. Doch schon unser Blog bietet Ihnen wertvolle Einblicke: Hier besprechen wir aktuelle Gerichtsentscheidungen im Strafrecht, klären über Pflichtverteidiger bzw. die Pflichtverteidigung auf und geben Hinweise, wie Sie mit Strafbefehlen oder dem Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis umgehen können.