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10719 Berlin
Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs
Ihr Anwalt beim Vorwurf der Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs in Berlin
Verteidigung bei §§ 201 ff. StGB (z. B. Ausspähen von Daten, Datenhehlerei, Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs)
Die Straftatbestände des 15. Abschnitts des Strafgesetzbuchs gehören zu den sensibelsten Bereichen des Strafrechts. Sie betreffen Eingriffe in den persönlichen Lebensbereich, die Privatsphäre, das Recht am eigenen Wort, Bildaufnahmen, den Schutz von Daten und das Brief- und Fernmeldegeheimnis. Allein der Vorwurf, in solch intime Rechtsgüter eingegriffen zu haben, ist auch gerade deshalb für den Beschuldigten problematisch, da dessen Vertrauenswürdigkeit und Integrität in Frage gestellt werden.
Als Anwalt berate und verteidige ich Sie in Berlin und bundesweit bei allen strafrechtlichen Tatvorwürfen rund um die Verletzung des persönlichen Lebensbereichs (§ 201 StGB) auch durch Bildaufnahmen (§ 201a StGB) oder dem Ausspähen von Daten (§ 202a StGB), vom ersten Verdacht an bis zur Einstellung oder Vertretung in der Hauptverhandlung.
Was umfasst die Strafverteidigung bei diesem Vorwurf?
Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs überschreibt die folgenden Straftatbestände des 15. Abschnitts des Strafgesetzbuches:
Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes, § 201 StGB
Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, § 201a StGB
Verletzung des Briefgeheimnisses, § 202 StGB
Ausspähen von Daten, § 202a StGB
Abfangen von Daten, § 202b StGB
Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten, § 202c StGB
Datenhehlerei, § 202d StGB
Verletzung von Privatgeheimnissen, § 203 StGB
Verwertung fremder Geheimnisse, § 204 StGB
- Verletzung des Post- und Fernmeldegeheimnisses
In welchen Kontexten treten Vorwürfe nach den §§ 201 ff. StGB auf?
Da wir in einer immer digitaler werdenden Welt leben und Smartphones sowie digitale Kommunikation nicht mehr wegzudenken sind, werden solche strafrechtlichen Vorwürfe in vielen Zusammenhängen erhoben. Typische Situationen können sein:
Vorwurf, WhatsApp-Nachrichten weitergeleitet zu haben
Streitigkeiten in Beziehungen (z. B. heimliche Aufnahmen)
Familienkonflikte (z. B. Öffnen der Post des Partners)
Konflikte zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Datenzugriff ohne Berechtigung (E-Mail, Cloud, Client-Systeme)
Ermittlungen wegen Hacking oder Passwortdiebstahl
Vorwurf der Datenhehlerei (Weitergabe von Listen, Datensätzen)
Schritte einer wirksamen Strafverteidigung
1. Akteneinsicht & rechtliche Analyse
Ich stelle frühestmöglich Antrag auf Akteneinsicht. Hierdurch gewinne ich Einblick in die Kenntnisse der Staatsanwaltschaft.
Zugleich kläre ich Sie über Ihr Verhalten bei künftigen Ermittlungsmaßnahmen auf.
2. Klare, verständliche Einordnung
Ich erkläre Ihnen verständlich, was strafbar ist und was nicht.
3. Entwicklung einer maßgeschneiderten Verteidigungsstrategie
Wir entwickeln gemeinsam eine Strategie zum weiteren Vorgehen. Hierbei berücksichtigen wir gerade auch Ihre persönlichen Umstände. Denn ein strafrechtlicher Vorwurf bleibt selten ohne Folgen für andere Lebensbereiche – beruflich, wirtschaftlich und persönlich. So erörtern wir auch, unter welchen Umständen eine Verurteilung aus dem polizeilichen Führungszeugnis ersichtlich wird.
4. Kommunikation mit Staatsanwaltschaft, Gericht und Ermittlungspersonen (Polizei)
Ziel: Einstellung des Verfahrens, Vermeidung einer Hauptverhandlung durch Strafbefehl oder Vorbereitung der Hauptverhandlung unter deutlicher Reduzierung des Tatvorwurfs.
5. Verteidigung in der Hauptverhandlung
Falls eine Hauptverhandlung von Ihnen gewünscht oder nicht abwendbar ist, vertrete ich Ihre Interessen vor Gericht konsequent. Dabei beginnt die Vorbereitung einer möglichen Hauptverhandlung bereits, sobald Sie mich mandatiert haben.
Ihr Strafverteidiger in Berlin
Weitere Hinweise im Blog
Ihre passgenaue Lösung entsteht immer in der individuellen Beratung. Doch schon unser Blog bietet Ihnen wertvolle Einblicke: Hier besprechen wir aktuelle Gerichtsentscheidungen im Strafrecht, klären über Pflichtverteidiger bzw. die Pflichtverteidigung auf und geben Hinweise, wie Sie mit Strafbefehlen oder dem Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis umgehen können.