Anwalt Sachbeschädigung Berlin

Anzeige oder Strafbefehl wegen Sachbeschädigung erhalten? Ihr erfahrener Strafverteidiger Berlin hilft sofort bei § 303 StGB und § 304 StGB

Die Beschuldigung der Sachbeschädigung (§ 303 StGB) wird in der öffentlichen Wahrnehmung oft als ein geringfügiges Delikt, ein sogenanntes Kavaliersdelikt, abgetan. Diese Verharmlosung stellt jedoch das größte Risiko für Betroffene dar. Was in einem unachtsamen Moment, einem Streit oder einer affektiven Handlung geschieht, kann weitreichende strafrechtliche und zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, die weit über die reinen Reparaturkosten hinausgehen.

Werden Sie wegen Sachbeschädigung in Berlin angezeigt, haben Sie eine Vorladung wegen Sachbeschädigung in Berlin oder sogar einen Strafbefehl oder eine Anklage wegen Sachbeschädigung in Berlin erhalten, stehen Sie plötzlich einem komplexen System gegenüber. Die Höchststrafe von bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe (§ 303 StGB) oder sogar drei Jahren bei der gemeinschädlichen Sachbeschädigung (§ 304 StGB) zeigt, dass der Gesetzgeber diesen Tatbestand ernst nimmt. Angesichts dieser potenziellen Folgen ist schnelles, strategisches und juristisch fundiertes Handeln durch einen auf Strafrecht spezialisierten Experten in Berlin notwendig.

Als Beschuldigter einer Straftat steht es Ihnen zu, zu den Vorwürfen zu schweigen (Schweigerecht, § 136 Abs. 1 S. 2 StPO). Sie dürfen sofort einen erfahrenen Anwalt Sachbeschädigung Berlin konsultieren. Durch die umgehende Mandatierung kann gewährleistet werden, dass die Kommunikation mit Polizei und Staatsanwaltschaft professionell geführt wird und verhindert wird, dass vorschnelle, unüberlegte Aussagen die Verteidigungsgrundlage unwiederbringlich schwächen. Die Sinnhaftigkeit einer Verteidigung ergibt sich dabei nicht nur aus der drohenden Strafe, sondern auch aus der untrennbaren Verflechtung mit zivilrechtlichen Schadensersatzforderungen des Geschädigten, die der Strafverteidiger parallel managen muss.

Bitte lesen Sie unseren Legal Disclaimer am Ende dieses Beitrags.

Gerne prüfen wir gemeinsam Ihre Situation und besprechen die geeigneten nächsten Schritte. Sie können uns hierzu jederzeit kontaktieren.

1. Der Straftatbestand: Was ist Sachbeschädigung nach deutschem Recht?

Die Sachbeschädigung ist im 27. Abschnitt des Besonderen Teils des StGB geregelt. Das Gesetz unterscheidet primär zwischen der einfachen Sachbeschädigung nach § 303 StGB, die primär das private Vermögen schützt, und der gemeinschädlichen Sachbeschädigung nach § 304 StGB, die Güter des öffentlichen Interesses schützt. Die juristische Differenzierung dieser beiden Paragraphen ist oft der erste und entscheidende Ansatzpunkt in der Verteidigung.

1.1. Die einfache Sachbeschädigung (§ 303 Abs. 1 StGB) – Die juristischen Grundlagen

Der Tatbestand der einfachen Sachbeschädigung ist in § 303 Abs. 1 StGB normiert:

„Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“.

Es handelt sich um ein sogenanntes Erfolgsdelikt, was bedeutet, dass die Tathandlung kausal den Taterfolg (Beschädigung oder Zerstörung einer fremden Sache) herbeigeführt haben muss.

Die Prüfung der Strafbarkeit erfolgt in drei Schritten: Tatbestand (objektiver Tatbestand, subjektiver Tatbestand), Rechtswidrigkeit und Schuld. Im Folgenden soll das Prüfungsschema Sachbeschädigung aufgeführt werden. Dies ist allerdings vor allem für das Studium relevant. Haben Sie als Beschuldigter einen Strafbefehl Sachbeschädigung Berlin erhalten? Die Prüfung des nachfolgenden Prüfungsschema Sachbeschädigung wird ein Anwalt Sachbeschädigung Berlin für Sie übernehmen.

Prüfungsschema § 303 Abs. 1 StGB (Prüfungsschema Sachbeschädigung)

A. Tatbestand

I. Objektiver Tatbestand

1. Sache

Eine Sache ist jeder körperliche Gegenstand. Auch Tiere können Objekt der Sachbeschädigung sein (Fischer, StGB (2024), § 303 Rn. 2). Hingegen können elektronische Daten wie Bitcoins oder andere Crypto Tokens nicht Gegenstand einer Sachbeschädigung in Berlin sein. Anders sieht es dagegen bei Zerstörung der Hard Wallet aus.

2. Fremdheit der Sache

Eine Sache ist nur dann fremd, wenn sie zumindest im Miteigentum einer anderen Person steht. Solange Sie alleiniger Eigentümer einer Sache sind, ist die Zerstörung oder Beschädigung dieser Sache nicht wegen Sachbeschädigung strafbar. Kontaktieren Sie im Zweifel den Anwalt Sachbeschädigung Berlin.

3. Beschädigung oder Zerstörung

Die Tathandlung kann entweder im Beschädigen oder im Zerstören bestehen. Ein Gegenstand gilt als beschädigt, wenn seine Substanz nicht nur unerheblich verletzt oder seine Funktionsfähigkeit beeinträchtigt wird. Ein Kratzer im Autolack oder eine eingedrückte Tür erfüllt regelmäßig bereits das Kriterium der Beschädigung. Die Zerstörung hingegen stellt eine so weitgehende Beschädigung dar, dass die Gebrauchsfähigkeit der Sache völlig aufgehoben wird, wozu auch die Beseitigung der Sachsubstanz (Vernichtung) zählt.

4. Kausalität

Die Tathandlung ist kausal zum Taterfolg, wenn Sie nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der tatbestandsmäßige Erfolg entfiele.

5. Objektive Zurechnung

II. Subjektiver Tatbestand

Die Sachbeschädigung ist ein Vorsatzdelikt. Dies bedeutet, dass die fahrlässige Beschädigung einer Sache nicht strafbar ist. Vorsatz ist der Wille zur Tatbegehung unter Kenntnis aller objektiven Tatumstände.

B. Rechtswidrigkeit

C. Schuld

Der Versuch der Sachbeschädigung ist bereits strafbar (§ 303 Abs. 3 StGB).

1.2. Die Veränderung des Erscheinungsbildes (§ 303 Abs. 2 StGB)

Dieser Absatz erfasst Sachverhalte, die das äußere Bild einer Sache beeinträchtigen, ohne zwangsläufig deren Substanz zu verletzen. Die klassische Anwendung findet dieser Tatbestand bei Graffiti in Berlin. Bestraft wird, wer „unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert“ (§ 303 Abs. 2 StGB). Wenn mit dem Graffiti in Berlin auch eine Substanzbeeinträchtigung einhergeht, kann bereits eine Strafbarkeit wegen Sachbeschädigung gemäß § 303 Abs. 1 StGB vorliegen. Kontaktieren Sie bei Fragen gern einen Anwalt Graffiti Berlin.

Die Veränderung des Erscheinungsbildes zielt auf den optischen Eindruck ab, den die Oberfläche des Tatobjekts bei einem außenstehenden Betrachter erzeugt (vgl. Fischer, StGB (2024), § 303 Rn. 18). Für die Strafbarkeit muss die Veränderung eine gewisse Intensität und Dauerhaftigkeit aufweisen. Eine kurzfristige, mit einfacher Kreide erfolgte Veränderung auf einer Hauswand gilt in der Regel als nicht strafbar, während das Besprühen einer Hausfassade mit Farbe oder Filzstiften zweifellos erfasst wird. Ein Anwalt Graffiti Berlin wird sich im Rahmen der juristischen Prüfung ebenfalls ansehen, ob an der Hauswand bereits viele Graffiti vorhanden sind. Das Gesamterscheinungsbild einer Hauswand könnte nämlich gerade dann nicht mehr durch das betreffende Graffiti „verändert“ werden, wenn bereits viele andere Graffiti vorhanden sind.

1.3. Die gemeinschädliche Sachbeschädigung (§ 304 StGB)

Die gemeinschädliche Sachbeschädigung gemäß § 304 StGB schützt ein völlig anderes Rechtsgut als § 303 StGB. Während § 303 StGB primär das private Eigentum schützt, schützt § 304 StGB das öffentliche Interesse, insbesondere das öffentliche Nutzungsinteresse.

Die Tathandlungen (Beschädigen, Zerstören, Verändern des Erscheinungsbildes) entsprechen grundsätzlich denen des § 303 StGB. Entscheidend ist jedoch das

Tatobjekt, das der Gesetzgeber spezifisch katalogisiert:

  • Gegenstände, die dem Gottesdienst gewidmet sind, oder Grabmäler,
  • Öffentliche Denkmäler, Naturdenkmäler oder Gegenstände, die der Kunst, Wissenschaft, Sammlung oder dem Gewerbe dienen und in öffentlichen Sammlungen aufbewahrt werden.
  • Sachen, die der öffentlichen Nutzung dienen (z.B. öffentliche Uhren, Verkehrsschilder, Brücken).

Aufgrund des geschützten Rechtsgutes – der Bedrohung wichtiger Güter der Gemeinschaft – ist die Strafandrohung bei der gemeinschädlichen Sachbeschädigung strenger. Hier drohen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.

2. Die drohende Strafe und Rechtsfolgen: Keine Bagatelle, sondern strafrechtliche Relevanz

Die juristische Bewertung der Sachbeschädigung darf die potenziellen Konsequenzen für den Beschuldigten nicht außer Acht lassen. Diese reichen von der Kriminalstrafe über den Eintrag in behördliche Register bis hin zu erheblichen finanziellen Belastungen.

2.1. Der Strafrahmen und die konkrete Strafe

Im Regelfall wird die einfache Sachbeschädigung mit einer Geldstrafe geahndet. Die Verhängung einer Geldstrafe erfolgt nach den §§ 40 ff. StGB. Dabei bestimmt sich die Anzahl der Tagessätze nach der Schuld des Täters (§ 46 StGB), insbesondere auch nach der Schwere der Tat. Die Höhe eines Tagessatzes wiederum bestimmt sich nach den wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters, insbesondere dessen Nettoeinkommen (§ 40 Abs. 2 S. 2 StGB). Bei schweren Fällen, insbesondere bei Anwendung des § 304 StGB (Gemeinschädliche Sachbeschädigung) oder bei Wiederholungstätern, ist jedoch die Verhängung einer Freiheitsstrafe eine reale Gefahr.

2.2. Nebenfolgen: Die Eintragung im Bundeszentralregister, Erkennbarkeit im polizeilichen Führungszeugnis und die zivilrechtliche Haftung

2.2.1. Droht bei Sachbeschädigung ein Eintrag ins Führungszeugnis?

Für viele Mandanten wiegt der Eintrag im einfachen polizeilichen Führungszeugnis (§ 32 BZRG) schwerer als die eigentliche Geldstrafe, da dieser Eintrag zur Bezeichnung „vorbestraft“ führen kann und berufliche Nachteile nach sich zieht. Insbesondere bei Bewerbungen erbeten neue Arbeitgeber regelmäßig, ein polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen. Tiefergehende Hinweise zu den Themen Bundeszentralregister, (polizeilichem) Führungszeugnis und erweitertem Führungszeugnis finden Sie in dem Beitrag Bundeszentralregister und Führungszeugnis. Insbesondere wird darin geklärt, unter welchen Voraussetzungen eine Strafe in das Bundeszentralregister aufgenommen oder wieder gelöscht wird.

Ob eine Verurteilung wegen Sachbeschädigung in das polizeiliche Führungszeugnis aufgenommen wird, hängt insbesondere von Höhe der Strafe ab. Insbesondere bei Verurteilungen zu Geldstrafen von nicht mehr als 90 Tagessätzen oder bei Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von nicht mehr als drei Monaten, erfolgt kein Eintrag in das einfache polizeiliche Führungszeugnis. Zusätzliche Voraussetzung ist allerdings, dass keine weitere Strafe in das Bundeszentralregister eingetragen ist. Die zentrale Aufgabe eines Anwalt Sachbeschädigung ist es, das Strafmaß so zu verhandeln, dass diese Schwelle nicht überschritten wird, um berufliche und gesellschaftliche Nachteile zu vermeiden.

2.2.2. Die zivilrechtliche Haftung

Unabhängig von einer strafrechtlichen Verurteilung besteht immer die Gefahr, vom Geschädigten einer Sachbeschädigung auf Schadensersatz in Anspruch genommen zu werden. In Sonderfällen könnten Sachbeschädigungen auch berufliche Konsequenzen bedeuten. Dies wird vor allem dann der Fall sein, wenn die Sachbeschädigung im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit vorgenommen wurde. Die strafrechtliche und die zivilrechtliche Dimension sind in Sachbeschädigungsfällen untrennbar miteinander verbunden. Unter welchen Umständen eine zeitnahe Schadenswiedergutmachung sinnvoll sein kann und ob mit einer umgehenden Schadenswiedergutmachung sogar eine Einstellung des Strafverfahrens erreicht werden kann, wird Ihnen ein Anwalt Sachbeschädigung Berlin in einem Beratungsgespräch darlegen können. Ebenfalls kann Ihnen erläutert werden, inwieweit der Geschädigte etwaige vermögensrechtliche Ansprüche im Rahmen eines Strafprozesses geltend machen kann.

3. Ziele der Strafverteidigung

Je nach Verfahrensstadium zielt die Strafverteidigung auf verschiedene Ergebnisse ab. Wurde noch keine Anklage erhoben oder eine andere Abschlussentscheidung der Staatsanwaltschaft getroffen und ermittelt noch die Staatsanwaltschaft gegen Sie, bezeichnet man dieses Verfahrensstadium als Ermittlungsverfahren. Je nach Einzelfall wird die Strafverteidigung im Ermittlungsverfahren darauf gerichtet sein, das Ermittlungsverfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO oder §§ 153 ff. StPO einzustellen. Kann dies nicht erreicht werden, hat die Strafverteidigung im Ermittlungsverfahren das Ziel, die Hauptverhandlung optimal vorzubereiten. In jedem Fall werden Ermittlungsmaßnahmen der Staatsanwaltschaft wie bspw. Durchsuchungen und Beschlagnahmen begleitet, überprüft und – soweit aussichtsreich – angegriffen.

Sollten Sie einen Strafbefehl erhalten haben und fragen sich: was nun? In diesem Beitrag erhalten die wichtigsten Informationen.

In der Hauptverhandlung zielt die Strafverteidigung im besten Fall auf Ihren Freispruch oder einen Verfahrenseinstellung ab. Ein weiteres typisches Ziel im Strafverfahren ist, das Strafmaß zu reduzieren. In geeigneten Fällen sollte ein besonderes Augenmerk darauf gelegt werden, dass eine Verurteilung wegen Sachbeschädigung nicht in das polizeiliche Führungszeugnis aufgenommen wird.

4. Kosten eines Strafverteidigers bei Sachbeschädigung in Berlin

Die Kosten für eine strafrechtliche Verteidigung sind transparent zu gestalten. Die Gebühren richten sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dabei legt das RVG für die Tätigkeit des Strafverteidigers Gebührenrahmen fest, deren Höhe von der Komplexität, dem Umfang und dem Verfahrensstand abhängt (gesetzliche Vergütung). Statt der gesetzlichen Vergütung können Mandant und Anwalt sich auch auf andere Vergütungsformen einigen.

Viele Mandanten bevorzugen eine Pauschalhonorarvereinbarung. Diese bietet von Beginn an volle Kostensicherheit und vermeidet das Risiko unübersichtlicher Gebühren im laufenden Verfahren.

Seltener werden Anwälte im Strafverfahren auch gegen Stundensatzhonorar tätig.

Es ist wichtig zu betonen, dass es im Strafrecht – anders als im Zivilrecht – keine Prozesskostenhilfe (PKH) gibt. Sollte der Anwalt als Pflichtverteidiger beigeordnet werden (§§ 140 ff. StPO), werden die Kosten zunächst von der Staatskasse übernommen. Im Falle einer Verurteilung ist der Verurteilte verpflichtet, die angefallenen Gebühren vollständig an die Staatskasse zu erstatten.

Eine klare Erstberatung dient dazu, die individuellen Kosten für das Ermittlungsverfahren, Hauptverfahren oder den Einspruch gegen einen Strafbefehl detailliert zu besprechen.

5. Sie wünschen individuelle Rechtsberatung durch Ihren Anwalt Sachbeschädigung Berlin?

Wenn Sie eine Vorladung, einen Anhörungsbogen oder einen Strafbefehl der Polizei oder Staatsanwaltschaft Berlin erhalten haben, wird es in der Regel ratsam sein, einen erfahrenen Anwalt Sachbeschädigung Berlin zu konsultieren. Durch die umgehende Mandatierung kann gewährleistet werden, dass die Kommunikation mit Polizei und Staatsanwaltschaft professionell geführt wird und verhindert wird, dass vorschnelle, unüberlegte Aussagen die Verteidigungsgrundlage unwiederbringlich schwächen.

Gerne prüfen wir gemeinsam Ihre Situation und besprechen die geeigneten nächsten Schritte. Sie können uns hierzu jederzeit kontaktieren.

6. Legal Disclaimer (Haftungsausschluss)

Dieser Artikel bietet einen allgemeinen Überblick zum Thema Sachbeschädigung. Er wurde mit Sorgfalt erstellt, ist jedoch nicht abschließend oder vollständig und kann keine individuelle Rechtsberatung ersetzen. Es besteht keine Garantie für Richtigkeit. Jeder Fall liegt unterschiedlich und die hier gegebenen Informationen sind kein Rechtsrat für den Einzelfall. Durch das Lesen dieses Beitrags kommt kein Mandatsverhältnis zustande.

Ihr Wegweiser im Strafverfahren

Weitere Hinweise im Blog

Eine präzise Lösung kann nur aufgrund einer individuellen juristischen Beratung erfolgen. Allgemeine Informationen und hilfreiche Hinweise finden Sie bereits in unserem Blog. Hier erfahren Sie etwa, wie eine Hauptverhandlung abläuft und welche Handlungsoptionen Sie bei einem Strafbefehl haben.