Widerstand gegen die Staatsgewalt

Ihr Anwalt bei Widerstand gegen Polizei- und sonstige Vollstreckungsbeamte in Berlin

Widerstand gegen die Staatsgewalt

Vorwürfe aus dem Bereich des Widerstands gegen die Staatsgewalt werden in Berlin häufig im Zusammenhang mit Polizeieinsätzen erhoben. Typisch sind hierfür Situationen wie Demonstrationen, Fußballspiele, Verkehrskontrollen oder Festnahmen.

 

Als Anwalt und Strafverteidiger in Berlin berate und verteidige ich Mandantinnen und Mandanten umfassend und akribisch bei allen Vorwürfen wie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB) oder Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte (§ 114 StGB) (Criminal Defence Lawyer for Resistance to Police and Law Enforcement Officers in Berlin).

Was umfasst die Strafverteidigung beim Widerstand gegen die Staatsgewalt?

Widerstand gegen die Staatsgewalt überschreibt die folgenden Straftatbestände des 6. Abschnitts des Strafgesetzbuches:

Besondere Herausforderungen bei Ermittlungen wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt

Im Rahmen der Strafverteidigung durch einen Anwalt in Berlin ist es erforderlich, die konkreten Umstände des Tatvorwurfs zu kennen. Insbesondere bei den Vorwürfen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB) oder Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte (§ 114 StGB) kommt der Sachverhaltsaufklärung besondere Bedeutung zu. Gerade die Polizeieinsätze bei Demonstrationen, Verkehrskontrollen oder Festnahmen sollten genau untersucht werden.

 

Hintergrund ist, dass Taten nach den §§ 113, 114 StGB nicht strafbar sind, wenn die Diensthandlung, insbesondere der Polizei in Berlin, nicht rechtmäßig war (§ 113 Abs. 3 StGB). Auch Irrtümern über die Rechtswidrigkeit einer Diensthandlung kommen Strafmilderungen in Betracht (§ 113 Abs. 4 StGB). Besondere Relevanz kommt der Strafmilderung dann zu, wenn hierdurch ein Eintrag in das polizeiliche Führungszeugnis vermieden werden kann. Durch einen Strafbefehl kann die Hauptverhandlung vermieden werden, was Ihnen Stress nehmen kann und die Kenntnis der Öffentlichkeit über Ihr Strafverfahren verringert.

Ihr Strafverteidiger in Berlin

Weitere Hinweise im Blog

Ihre passgenaue Lösung entsteht immer in der individuellen Beratung. Doch schon unser Blog bietet Ihnen wertvolle Einblicke: Hier besprechen wir aktuelle Gerichtsentscheidungen im Strafrecht, klären über Pflichtverteidiger bzw. die Pflichtverteidigung auf und geben Hinweise, wie Sie mit Strafbefehlen oder dem Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis umgehen können.