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Sie haben einen Strafbefehl erhalten und sind unsicher, was nun zu tun ist? Damit stehen Sie nicht alleine. Ein Strafbefehl kommt für Betroffene oft überraschend. Plötzlich hält man ein amtliches Schreiben in den Händen, in dem eine Straftat und eine Strafe aufgeführt sind, ohne dass es zuvor eine Gerichtsverhandlung gab. Viele Betroffene fragen sich nun, wie sie damit umgehen sollen.
Wichtig ist zunächst, Ruhe zu bewahren. Ein Strafbefehl bedeutet zwar, dass das Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft eine Strafe gegen Sie verhängen will, aber Sie sind nicht schutzlos gestellt. Es handelt sich um ein Verfahren der Justiz, ein Strafverfahren schnell und ohne Hauptverhandlung zu erledigen. Sie haben Rechte und Möglichkeiten zu reagieren, anstatt den Strafbefehl einfach hinzunehmen. In diesem Beitrag erfahren Sie, was ein Strafbefehl genau ist, warum dieses Verfahren existiert, welche Strafen drohen können und vor allem welche Schritte Sie jetzt gehen können. Zudem erklären wir generelle Überlegungen zu der Entscheidung, ob ein Einspruch gegen den Strafbefehl sinnvoll ist oder wann man besser darauf verzichtet.
Ziel ist es, Ihnen einen ersten Überblick zu geben und Unsicherheiten abzubauen. Bitte beachten Sie auch unseren Disclaimer am Ende des Beitrags sowie, dass dieser Beitrag keine individuelle Rechtsberatung darstellt und diese auch nicht ersetzen kann. Dieser Beitrag ist ebenfalls nicht abschließend oder vollständig und bildet somit nicht jede Verfahrensoption ab. Zögern Sie daher nicht, rechtzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Sie haben Fragen zum Thema Strafbefehl in Berlin? Gerne prüfen wir gemeinsam Ihre Situation und besprechen die geeigneten nächsten Schritte. Sie können uns hierzu jederzeit kontaktieren.
Inhalt dieses Beitrags:
- Was ist ein Strafbefehl?
- Warum gibt es Strafbefehle?
- Welche Strafen können im Strafbefehl verhängt werden?
- Was kann man gegen den Strafbefehl tun?
- Sollten Sie Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen?
- Wann ist ein Einspruch gegen den Strafbefehl sinnvoll?
- Wann ist ein Einspruch eher nicht sinnvoll?
- Welche Kosten entstehen Ihnen infolge des Einspruchs?
- Wie geht es nach dem Einspruch weiter?
- Können Sie sich nach dem Einspruch nochmals umentscheiden?
- Sie wünschen eine individuelle Rechtsberatung?
- Legal Disclaimer (Haftungsausschluss)
Was ist ein Strafbefehl?
Das Strafbefehlsverfahren ist in den §§ 407 ff. StPO („Strafprozessordnung“) geregelt. Dabei wird gegen den Beschuldigten ohne Hauptverhandlung oder Urteil festsetzt. Das Strafbefehlsverfahren ist ein vereinfachtes Verfahren, um Vergehen zügig zu ahnden. „Vergehen“ sind dabei rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe als einem Jahr oder mit Geldstrafe bedroht sind (§ 12 Abs. 2 StGB). Höher bestrafte „Verbrechen“ wie Mord (§ 211 StGB) oder Totschlag (§ 212 StGB) können nicht im Strafbefehlsverfahren verfolgt werden. Typischerweise betrifft es also leichtere Delikte wie etwa
- Körperverletzung (§ 223 StGB),
- Sachbeschädigung (§ 303 StGB),
- Diebstahl (§ 242 StGB),
- Betrug (§ 263 StGB) oder
- Beleidigung (§ 185 StGB).
Der Strafbefehl wird vom Amtsgericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft erlassen. Er besteht aus einem schriftlichen Dokument (zugestellt meist im gelben Umschlag), das den Tatvorwurf und die verhängte Strafe enthält. Eine Hauptverhandlung vor Gericht findet dabei nicht statt.
Wird gegen den Strafbefehl kein Einspruch eingelegt (dazu später mehr), so erlangt er Rechtskraft. Ein rechtskräftiger Strafbefehl steht einem Urteil gleich. Das bedeutet: Die Entscheidung ist endgültig, die Strafe kann vollstreckt werden, und der Betroffene ist damit strafrechtlich verurteilt. Je nach Höhe der Strafe wird die Verurteilung im polizeilichen Führungszeugnis erscheinen. Ein Strafbefehl ist also kein bloßes „Knöllchen“, sondern ebenso ernst zu nehmen wie ein Gerichtsurteil. Der große Unterschied ist lediglich, dass dieses Urteil im schriftlichen Verfahren ergeht.
Warum gibt es Strafbefehle?
Das Strafbefehlsverfahren existiert, um Gerichte und Beteiligte zu entlasten und Strafverfahren bei geringerer Kriminalität zu beschleunigen. Zeit- und Ressourcenersparnis stehen im Vordergrund. Bei klaren einfach gelagerten Fällen soll nicht zwingend eine aufwändige Hauptverhandlung mit Zeugen durchgeführt werden. Staatsanwaltschaft, Gericht und Polizei werden durch den Wegfall der Hauptverhandlung entlastet.
Welche Strafen können im Strafbefehl verhängt werden?
Ein Strafbefehl darf gemäß § 407 Abs. 2 StPO nur bestimmte Rechtsfolgen enthalten. Schwerwiegende Strafen wie lange Freiheitsstrafen sind ausgeschlossen. Die häufigsten im Strafbefehlsverfahren folgenden Sanktionen sind:
- Geldstrafe: Die Geldstrafe ist bei weitem die häufigste Strafart im Strafbefehl. Erfahren Sie hier mehr über die Berechnung von Geldstrafen.
- Fahrverbot: Der Strafbefehl kann ein Fahrverbot (§ 44 StGB) von bis zu 6 Monaten beinhalten. Das bedeutet, Sie dürfen für diese Zeit kein Kraftfahrzeug führen. Ein Fahrverbot ist zeitlich befristet und Ihr Führerschein wird für die Dauer vorübergehend einbehalten.
- Entziehung der Fahrerlaubnis: Im Verkehrsbereich kann der Strafbefehl auch die Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB) anordnen. Dabei verlieren Sie die Fahrerlaubnis komplett, und es wird eine Sperrfrist (§ 69a StGB) festgesetzt, wie lange Sie keine neue Fahrerlaubnis beantragen dürfen. Im Strafbefehlsverfahren ist eine Entziehung nur zulässig, wenn die Sperrfrist maximal 2 Jahre beträgt.
- Freiheitsstrafe: Eine Freiheitsstrafe kann im Strafbefehl nur auf Bewährung und nur zeitlich begrenzt auf maximal 1 Jahr ausgesprochen werden. Dies ist zudem nur dann möglich, wenn der Beschuldigte einen Verteidiger hat. In der Praxis kommen Bewährungsstrafen per Strafbefehl selten vor. Das Instrument wird fast ausschließlich für Geldstrafen genutzt.
Weitere mögliche Rechtsfolgen können auch Nebenstrafen oder Maßnahmen sein. Beispielsweise eine Einziehung von Tatmitteln oder Tatgewinn (z.B. Einziehung von Drogen oder von illegal erlangtem Geld). Möglich ist auch eine Verwarnung mit Strafvorbehalt (§ 59 StGB). In seltenen Fällen kommen Maßregeln wie ein Tierhaltungsverbot oder die Bekanntgabe des Urteils in Betracht, dies aber nur bei sehr speziellen Delikten. Im Alltag der Strafbefehle spielen solche Rechtsfolgen kaum eine Rolle.
Nun wissen Sie, welche Strafen drohen können. Entscheidend ist nun die Frage, ob man diese Strafe nun hinnehmen muss? Oder was kann man gegen den Strafbefehl tun?
Was kann man gegen den Strafbefehl tun?
Wenn Sie mit dem Strafbefehl nicht einverstanden sind – sei es, weil Sie die Tat nicht begangen haben, die Sachverhaltsdarstellung falsch ist oder Sie die Strafe als zu hart empfinden – können Sie Einspruch (§ 410 StPO) gegen den Strafbefehl einlegen. Der Einspruch ist das einzige Rechtsmittel gegen einen Strafbefehl. Er führt dazu, dass es doch noch zu einer gerichtlichen Hauptverhandlung kommt. Spätestens in dieser Hauptverhandlung können Sie oder Ihr Verteidiger entlastende oder strafmildernde Umstände vortragen.
Wichtig: Der Einspruch muss fristgerecht erfolgen. Die Frist beträgt zwei Wochen ab Zustellung des Strafbefehls. Hierbei kommt es auf das Datum der Zustellung an, welches auf dem gelben Umschlag vermerkt ist. Bitte bewahren Sie deshalb unbedingt den Umschlag auf!. Innerhalb dieser 14 Tage muss Ihr Einspruch beim Gericht eingegangen sein, das den Strafbefehl erlassen hat. Es genügt nicht, den Einspruch am letzten Tag abzusenden; er muss tatsächlich fristgerecht beim Gericht vorliegen. Die Einspruchseinlegung kann schriftlich (per Brief oder Fax, unterschrieben) erfolgen oder mündlich zur Protokoll der Geschäftsstelle des Gerichts. Eine Begründung müssen Sie im Einspruch zunächst nicht angeben. Ein einfacher Satz wie „Hiermit lege ich Einspruch gegen den Strafbefehl … Az. … ein“ genügt. Dennoch ist es meist ratsam, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, bevor man Einspruch einlegt, um das weitere Vorgehen abzustimmen.
Versäumen Sie die Einspruchsfrist, wird der Strafbefehl rechtskräftig. Nur in engen Ausnahmefällen kann man bei einer versäumten Frist noch etwas retten (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§§ 44 ff. StPO), z.B. wenn Sie wegen eines Krankenhausaufenthaltes unverschuldet die Frist versäumt haben; Wiederaufnahme zugunsten des Verurteilten (§ 359 StPO)). Lesen Sie hierzu unseren Beitrag zur Versäumnis von Rechtsbehelfsfristen. In der Regel gilt aber: Nach 14 Tagen kann gegen den Strafbefehl nichts mehr unternommen werden. Daher raten wir Ihnen dringend, auf diese Frist zu achten und eventuell umgehend anwaltlichen Rat zu suchen.
Der Einspruch kann ganz oder teilweise erfolgen. Sie haben die Möglichkeit, den Einspruch auf bestimmte Punkte zu beschränken. Beispielsweise können Sie „teilweise“ Einspruch einlegen, nur hinsichtlich der Höhe der Geldstrafe. Dies ist etwa sinnvoll, wenn Sie die Tat an sich nicht bestreiten, aber die Strafhöhe für überzogen halten. In der Praxis kommt ein Teil-Einspruch häufig vor, wenn z.B. die Einkommensschätzung im Strafbefehl falsch, d.h. zu hoch – ist und mithin die Tagessatzhöhe zu hoch angesetzt wurde. Dann kann man Einspruch nur gegen die Tagessatzhöhe erheben, ohne die Schuldfrage neu aufzurollen. Natürlich kann man auch uneingeschränkt Einspruch einlegen, wenn man weder Tat noch Strafe akzeptiert. Dann wird der gesamte Fall vor Gericht verhandelt.
In jedem Fall bewirkt der fristgerechte Einspruch, dass der Strafbefehl vorläufig nicht rechtskräftig wird. Stattdessen geht das Verfahren in die nächste Phase über. Welche Konsequenzen und Abläufe das hat, schauen wir uns weiter unten an (siehe Verfahren nach dem Einspruch). Zunächst aber stellt sich die entscheidende Frage: Sollte man überhaupt Einspruch einlegen? Die Antwort hängt von vielen Faktoren ab. Im nächsten Abschnitt geben wir allgemeine Anhaltspunkte zur Entscheidungsfindung.
Sollten Sie Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen?
Die Entscheidung, ob man gegen einen Strafbefehl Einspruch einlegen sollte oder nicht, will gut überlegt sein. Pauschal lässt sich das nicht beantworten, denn jeder Fall ist anders. Bitte beachten Sie unseren Disclaimer sowie, dass dieser Beitrag keine individuelle Rechtsberatung darstellt und diese auch nicht ersetzen kann. Es dürfte in der Regel hilfreich sein, das Vorgehen mit einem Rechtsanwalt abzustimmen. Dennoch gibt es einige Leitlinien, die als Orientierung dienen können. Im Kern geht es darum abzuwägen: Wie stehen die Chancen auf ein besseres Ergebnis durch den Einspruch versus welche Risiken oder Nachteile hätte eine Gerichtsverhandlung?
Wann ist ein Einspruch gegen den Strafbefehl sinnvoll?
Im Folgenden werden häufige Beweggründe für einen Einspruch gegen einen Strafbefehl dargestellt. Diese sind weder abschließend noch können sie eine individuelle Rechtsberatung ersetzen.
Ein Einspruch könnte für Sie dann einen sinnvollen Weg darstellen, wenn der Tatvorwurf in einer Hauptverhandlung und deren Beweisaufnahme entkräftet werden kann. Zum Erlass eines Strafbefehls genügt bereits ein hinreichender Tatverdacht. Hinreichender Tatverdacht liegt vor, wenn nach Abschluss der Ermittlungen unter Betrachtung der gesamten Aktenlage eine Verurteilung in einer späteren Hauptverhandlung wahrscheinlicher ist als ein Freispruch. Anders ausgedrückt: Wenn die von der Staatsanwaltschaft ermittelten Informationen nach Ansicht von Staatsanwaltschaft und Gericht mit einer Wahrscheinlichkeit von 51 % auf eine spätere Verurteilung hindeuten, wird der Strafbefehl erlassen (vgl. § 408 Abs. 2 StPO). Durch die Prüfung der Akten hat jedoch noch keine gerichtliche Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung stattgefunden. Es kann also sein, dass das Gericht im Strafbefehlsverfahren nicht alle entlastenden Umstände kennt. In der Hauptverhandlung können Zeugen vernommen und Beweismittel überprüft werden. Zudem genügt „hinreichender Tatverdacht“ (51 % Verurteilungswahrscheinlichkeit) nicht für eine Verurteilung am Schluss einer Hauptverhandlung. Hierzu muss das Gericht von Ihrer Schuld überzeugt sein. Die „gerichtliche Überzeugung“ ist mehr als nur ein „hinreichender Tatverdacht“.
Sinnvoll könnte ein Einspruch auch dann sein, wenn die Strafe unverhältnismäßig hoch erscheint. Vielleicht stimmen Sie im Grunde zu, dass Strafe gerechtfertigt ist, aber die Höhe der Geldstrafe halten Sie für überzogen. In der Hauptverhandlung kann gegebenenfalls eine mildere Strafe erreicht werden. So könnte sich die Tagessatzhöhe verringern, weil das Gericht mehr über Ihre persönlichen Umstände erfährt. Das Gericht geht in der Regel zur Berechnung der Tagessatzhöhe nämlich von dem Nettoeinkommen aus, das der Täter durchschnittlich an einem Tag hat oder haben könnte (§ 40 Abs. 2 S. 2 StGB). Unterhaltspflichten reduzieren bspw. dieses Nettoeinkommen. Hat der Angeklagte erhebliche Unterhaltspflichten, die Gericht und Staatsanwaltschaft bei Erlass des Strafbefehls noch unbekannt sind, so kann deren Offenlegung nach Einspruch gegen den Strafbefehl die Tagessatzhöhe teils erheblich verringern.
Gerade berufliche Konsequenzen (Stichwort: Führungszeugnis bei Bewerbungen) sind ein wichtiger Faktor. Je nach Höhe der Strafe und bestehenden Vorstrafen kann die im Strafbefehl ausgesprochene Verurteilung in das Führungszeugnis eingetragen werden (§ 32 Abs. 2 Nr. 5 BZRG). Je stärker der Strafbefehl geeignet ist, Ihnen zukünftig zu schaden, umso mehr spricht dafür, um eine günstigere Entscheidung zu kämpfen.
Grundsätzlich sollten Sie einen Rechtsanwalt kontaktieren, um die Erfolgsaussichten eines Einspruchs realistisch einzuschätzen.
Wann ist ein Einspruch eher nicht sinnvoll?
Genauso wie die Gründe für einen Einspruch gegen einen Strafbefehl sollten die Argumente gegen einen solchen Einspruch durch einen fachkundigen Rechtsanwalt abgewogen werden. Diese sind weder abschließend noch können sie eine individuelle Rechtsberatung ersetzen.
Bei Einspruch gegen einen Strafbefehl besteht kein Verschlechterungsverbot. Daher kann die Hauptverhandlung in nach einem Einspruch in einem Urteil mit härterer Strafe münden. So erging es nach Medienberichten beispielsweise dem damaligen Chef eines deutschen Online-Shops nach Einspruch gegen einen Strafbefehl wegen Trunkenheit im Straßenverkehr.
Neben den strafrechtlichen Risiken sollten sich die Beschuldigten stets auch den mittelbaren Folgen eines Einspruchs bewusst sein. Der persönliche, zeitliche und finanzielle Aufwand eines Einspruchs (Gerichtsprozess, Stress der Verhandlung) können dann manchmal in keinem guten Verhältnis zum möglichen Gewinn stehen.
Einen weiteren Aspekt stellen die psychische Belastung und Öffentlichkeit einer Hauptverhandlung dar. Jede Gerichtsverhandlung bedeutet, den Fall nochmals aufzurollen – vor einem Richter, möglicherweise in Anwesenheit von Zeugen, Zuschauer und Presse. Für manche Beschuldigte und ihre Familien kann das sehr belastend sein. Ein Strafbefehl hingegen erledigt die Sache diskret.
Wichtig: Diese Abwägung „Einspruch ja/nein“ sollten Sie nicht vorschnell und alleine treffen. Lassen Sie sich idealerweise anwaltlich beraten. Ein erfahrener Strafverteidiger kann die Beweislage und den Strafbefehl bewerten und mit Ihnen durchsprechen, was im schlimmsten und besten Fall in einer Verhandlung passieren könnte. Oft lässt sich erst nach Akteneinsicht seriös einschätzen, ob ein Einspruch Erfolg verspricht. Die Entscheidung liegt am Ende bei Ihnen – aber sie sollte informiert erfolgen.
Welche Kosten entstehen Ihnen infolge des Einspruchs?
Wenn Sie Einspruch einlegen, kommen zunächst keine zusätzlichen Kosten allein für den Einspruch hinzu. Kommt es jedoch nach erfolgreichem Einspruch zur Hauptverhandlung und Sie werden verurteilt, müssen Sie Verfahrenskosten tragen. Zusätzlich wird die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts zu Kosten führen. Die Kosten sollten mit dem Rechtsanwalt erörtert werden.
Wie geht es nach dem Einspruch weiter?
Haben Sie fristgerecht Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt, wird der reguläre Strafprozess vor dem Amtsgericht eröffnet.
Nach der Hauptverhandlung ergeht ein Urteil. Gegen dieses stehen Ihnen dann auch die regulären Rechtsmittel (Berufung oder Revision) zu, sofern zulässig.
Können Sie sich nach dem Einspruch nochmals umentscheiden?
Ja, Ihr Einspruch kann jederzeit zurückgenommen werden, solange das Urteil noch nicht verkündet ist. Somit könnte Sie den Einspruch zurückziehen, falls Sie nach Akteneinsicht oder in der Verhandlung merken, dass die Nachteile eines regulären Strafprozesses überwiegen. Mit Rücknahme des Einspruchs wird der Strafbefehl grundsätzlich rechtskräftig, als ob Sie nie Einspruch erhoben hätten. Dies bedeutet für Sie auch, dass eine rechtliche Beratung durch einen Strafverteidiger über die Sinnhaftigkeit des Einspruchs auch dann noch von Bedeutung sein kann, wenn Sie bereits Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt haben.
Sie wünschen eine individuelle Rechtsberatung?
Sie haben Fragen zum Thema Strafbefehl in Berlin? Gerne prüfen wir gemeinsam Ihre Situation und besprechen die geeigneten nächsten Schritte. Sie können uns hierzu jederzeit kontaktieren.
Legal Disclaimer (Haftungsausschluss)
Dieser Artikel bietet einen allgemeinen Überblick zum Thema Strafbefehl und möglichen Reaktionen darauf. Er wurde mit Sorgfalt erstellt, ist jedoch nicht abschließend oder vollständig und kann keine individuelle Rechtsberatung ersetzen. Es besteht keine Garantie für Richtigkeit. Jeder Fall liegt unterschiedlich und die hier gegebenen Informationen sind kein Rechtsrat für den Einzelfall. Durch das Lesen dieses Beitrags kommt kein Mandatsverhältnis zustande. Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben, sollten Sie stets die konkreten Umstände mit einem Rechtsanwalt besprechen.
