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10719 Berlin
Strafverteidigung im Strafrecht & Wirtschaftsstrafrecht in Berlin
Ihr Schutzschild im Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht
Wenn Sie mit einem strafrechtlichen Vorwurf oder einem Verfahren im Wirtschaftsstrafrecht konfrontiert sind, bedeutet das oft eine enorme Belastung: Unsicherheit, Sorgen um die Zukunft und die Angst vor Konsequenzen sind meist die unmittelbare Folge. In dieser Situation brauchen Sie keinen neutralen Begleiter, sondern jemanden, der konsequent Ihre Interessen vertritt und sich zuverlässig um Ihre Sache kümmert.
Als Strafverteidiger verstehe ich mich ausschließlich als Ihr Interessenvertreter. Mein Auftrag ist es, Ihre Rechte zu wahren, Sie zu entlasten und alles daranzusetzen, das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erreichen.
Jeder Fall im Strafrecht ist einzigartig – ebenso wie jede persönliche Lebenssituation. Deshalb nehme ich mir Zeit, Ihre Perspektive zu verstehen, mit Ihnen offen zu sprechen und eine Verteidigungsstrategie zu entwickeln, die genau zu Ihnen passt.
Strafverteidigung bedeutet für mich nicht nur juristische Arbeit, sondern auch, Ihnen in einer belastenden Lage Rückhalt zu geben. Vom ersten Gespräch bis zum Abschluss des Verfahrens stehe ich an Ihrer Seite – erreichbar, engagiert und mit dem klaren Ziel, Ihre bestmögliche Verteidigung sicherzustellen.
Strafverteidigung in der Krise – ganzheitlich gedacht
Ein strafrechtlicher oder wirtschaftsstrafrechtlicher Vorwurf bleibt selten ohne Folgen für andere Lebensbereiche – beruflich, wirtschaftlich und persönlich. So kann etwa eine Verurteilung nicht nur eine Strafe bedeuten, sondern auch den Verlust der beruflichen Stellung oder gravierende Konsequenzen für unternehmerische Entscheidungen nach sich ziehen.
Strafverteidigung bedeutet für meine Kanzlei daher nicht nur, das konkrete Strafverfahren zu führen, sondern auch die Wechselwirkungen zu anderen Rechtsgebieten im Blick zu behalten. So berücksichtige ich zivil-, asyl- oder steuerrechtliche Themen genauso bei der Strafverteidigung wie Aspekte des Arbeitsrechts oder Gesellschaftsrechts, gerade auch bei Streit unter Gesellschaftern oder unter Beteiligung der Geschäftsführung (z.B. bei Insolvenzverschleppung, § 15a InsO).
In solchen Krisensituationen verstehe ich Verteidigung umfassend: Gemeinsam entwickeln wir Lösungen, die nicht nur die strafrechtliche Seite abdecken, sondern auch Ihre berufliche und persönliche Zukunft schützen. Wo es sinnvoll ist, übernehme oder koordiniere ich die erforderlichen weiteren Schritte, damit Sie in einer schwierigen Phase einen verlässlichen Ansprechpartner an Ihrer Seite haben.
Weitere Hinweise im Blog
Eine präzise Lösung für Verfahren im Strafrecht oder Wirtschaftsstrafrecht kann nur aufgrund einer individuellen juristischen Beratung erfolgen. Allgemeine Informationen und hilfreiche Hinweise finden Sie bereits in unserem Blog. Hier erfahren Sie etwa, wie eine Hauptverhandlung abläuft, welche Handlungsoptionen Sie bei einem Strafbefehl haben und welche Risiken der Vorwurf der Untreue (§ 266 StGB) für Geschäftsführer einer GmbH birgt.